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§15 Schlussbestimmung:
1. Um innerhalb des Vereines Voraussetzungen für eine gute Organisation zu
schaffen, werden Bestimmungen und Ordnungen außerhalb der Satzung in
einer Vereinsordnung erlassen, die sich auf die Rechte und Pflichten
der Mitglieder bezieht.
2. Sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt wurde, gelten die gesetzlichen
Vorschriften des BGB § 21 bis § 79
Datum: 28.06.2014
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