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§10 Geschäftsjahr:
Das Geschäftsjahr beginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines Jahres.
§11 Auflösung des Vereins:
Die Auflösung des Vereins kann in der Regel nur von der Mitgliederversammlung
beschlossen werden. Im Falle einer Auflösung des Vereins fällt das Vereins-
vermögen an die DLRG-Ortsgruppe Weilheim, Neidlingerstrasse 30 in
73235 Weilheim/Teck, die es unmittelbar
und ausschließlich für die Jugendarbeit zu verwenden hat.
§12 Aussetzen des Vorstandes:
Jede Person vom Vorstand kann mit Absprache des restlichen Vorstandes bis
zur JHV von seinen Ämter enthoben werden. Es genügt eine einfache Mehrheit.
Bei der JHV muss veröffentlicht werden, weshalb der Vorstand enthoben ist
und die Mitgliederversammlung muss über die Konsequenzen oder die Wieder-
einsetzung ins Amt abstimmen.