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§3 Zweck und Ziel des Vereins:
1. Die Narrenzunft Weilheimer RossMugga e.V. mit Sitz in Weilheim verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Zweck des Vereins ist die Erweckung des Fastnachtslebens zur Förderung
der Heimatpflege und Pflege des Brauchtums in Weilheim sowie darüber hinaus.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Fastnachts-
veranstaltungen und Teilnahmen an Weilheimer Festlichkeiten.
Die Zunft pflegt Kontakte mit anderen Narrenzünften außerhalb Weilheim und
nimmt dort an Umzügen und Brauchtumsabenden teil.
3. Der Verein erstrebt keine finanziellen Gewinne. Spende und Gewinne dürfen nur
für die Satzungsgemäßen Ziele und Zwecke verwendet werden.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigen-
schaft als Mitglieder auch keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zielen des Vereins fremd
sind, sowie durch Vergütungen jedweder Art begünstigt werden.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke und ist außerdem politisch, sozialpolitisch, rassistisch und religiös
neutral.